Strafrecht

Strafrecht

Der Beschuldigte in einem Strafverfahren, aber auch der Betroffene in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren hat regelmäßig viel zu verlieren.

In Strafsachen droht neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe weiteres Ungemach. Die Eintragung im Bundeszentralregister und das Aufscheinen einer Vorverurteilung im Führungszeugnis ist ein zu beachtender Aspekt. Eine strafrechtliche Verurteilung löst jedoch regelmäßig weitere Folgen und Verfahren aus. So knüpfen manche Regelungen des Verwaltungsrechts (zB § 35 GewO, § 5 WaffG, § 17 BJagdG) an die Zuverlässigkeit an, die unter Umständen bei einer Verurteilung entfällt. Bei der Verteidigung von Ausländern sind die ausländerrechtlichen Folgen im Blick zu halten, bei der Verteidigung von Beamten gilt es, die beamtenrechtlichen Regelungen zu beachten. Unternehmen droht bei der Aburteilung der entsprechenden Vorwürfe die Eintragung in das Register nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder in das Gewerbezentralregister. Die genannten möglichen Folgewirkungen eines Strafverfahrens sind keineswegs abschließend.

Darüber hinaus sind strafprozessuale Zwangsmaßnahmen, etwa Durchsuchung und Beschlagnahme oder Untersuchungshaft, natürlich besonders belastend. In einem Strafverfahren ist professionelle Hilfe in aller Regel unabdingbar. Die Verteidigung in sämtlichen Verfahrensstadien ist für uns selbstverständlich, auch wenn das Ziel natürlich häufig darin besteht, eine Hauptverhandlung zu verhindern. Aufgrund der forensischen Erfahrung und der hohen Spezialisierung ist eine durchgehend auf hohem Niveau zu führende Verteidigung gewährleistet.

Im Ordnungswidrigkeitenverfahren geht es regelmäßig um Geld, bei Verkehrsordnungswidrigkeiten auch um “Punkte in Flensburg” oder ein Fahrverbot. Ein Einzelner, aber mitunter auch ein Unternehmen (§ 30 OWiG) kann sich jedoch auch im Bereich der Unternehmensführung einem Bußgeldverfahren ausgesetzt sehen (zB § 8 SchwarzArbG, § 22 ArbZG). Auch das Steuerrecht enthält Bußgeldtatbestände (§§ 378ff AO). Wegen der unter Umständen erheblichen Folgen sollte hier von Beginn an ein mit dem Verfahren und den rechtlichen Problemen vertrauter, spezialisierter Rechtsanwalt Ihre Interessen vertreten. Wir bieten eine solche Interessenvertretung.

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